Seit dem Jahr 2000 sind Händler verpflichtet, Waren, die nach Gewicht, Volumen, Fläche oder Länge verkauft werden, zusätzlich mit einem Grundpreis bezogen auf die Grundeinheit auszuzeichnen. So soll der Kunde die Preise trotz verschiedener Verpackungseinheiten besser vergleichen können. Wenn die eine Fruchtaufstrichpampe 0,45 € pro 100 g kostet, dann bekommt man mehr Fruchtaufstrichpampe für sein Geld, als bei der Fruchtaufstrichpampe mit 0,80 € pro 100 g. Während das bei Fruchtaufstrichpampe ganz praktisch ist, ist es für stückweise verkaufte Waren natürlich unsinnig und auch unnötig. Amazon probiert es trotzdem mal bei diesem handlichen Autostaubsauger. Wie muss man sich da einen Vergleich vorstellen? „Ui, bei diesem Modell bekommt man aber viel mehr Kilogramm handlicher Autostaubsauger für sein Geld.“
Erinnert mich gerade irgendwie an Jurassic Park:
„Ist es schwer?“
„Ja.“
„Dann leg es zurück, dann war es teuer.“
Axel schrieb am 2012-05-25 um 22:04 Uhr:
Das erinnert mich gerade an unser altes Fleischerfachgeschäft.
„100 g Leberwurst bitte.“ Die gute Frau zeigte dann mit dem Messer und dem Finger darauf und fragte „So?“ Sagte man ja, rutschte die mit dem Finger dann immer zufällig etwas ab.
Man bekam mehr Wurst für mehr Geld. Logisch! 😀
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