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Dieser Artikel ist aufgrund meines Urheberrechtanspruchs nicht mehr verfügbar …

Zugegeben, für viele Videos und deren Inhalte, die bei YouTube tagtäglich hochgeladen werden, haben die Uploader häufig gar nicht die erforderlichen Verbreitungsrechte. Insbesondere fremde Musik wird gerne mal unter das eigene Video gemischt. Die einen Musikkonzerne betrachten das als kostenlose Werbung und tolerieren es, wieder andere unterhalten anscheinend eine Standleitung zu YouTube, um solche Inhalte zeitnah wieder entfernen zu lassen. Das sieht dann beispielsweise so aus …

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Der Titel dieses Musikstücks heißt „A love that will last by“, wie oben schlecht zu lesen, ist von der Sängerin Renee Olstead, wie geschickt abgeschnitten, und ich vermute, dass es zu diesem Lied kein offizielles Musikvideo gibt. Allerdings ist es im Soundtrack des Films „Plötzlich Prinzessin 2“ enthalten, und ich nehme stark an, dass sich hier ein Fan die Mühe gemacht hat, aus Szenen dieses Films ein „inoffizielles“ Musikvideo zusammenzubasteln. WMG steht übrigens für Warner Music Group, was also bedeutet, dass das Video aufgrund der Musik, nicht aufgrund des Filmmaterials entfernt wurde.

Den YouTube-Experten sollte mittlerweile aufgefallen sein, dass der obige Screenshot nicht direkt von YouTube stammt, sondern von einer Web-Seite, auf der das YouTube-Video lediglich eingebettet ist. Zoomen wir mal ein bisschen heraus …

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Dies ist nicht etwa eine Fan-Website, sondern die offizielle Webpräsenz von Renee Olstead [Link entfernt, da Website seit mehreren Monaten nicht erreichbar]. Ja, der Sängerin Renee Olstead. Nicht von ihr persönlich geführt, aber von ihrem Label Warner Bros. Records, einer Tochter der WMG, zu Promotionszwecken. Wie muss man sich das nun also vorstellen? Ein treuer Fan macht ein nettes Video auf Basis des Songs. Dem Label von Olstead gefällt das so gut, dass sie es auf der offiziellen Website einbinden, nur damit man von Seiten Warner einige Zeit später das Video bei YouTube aufgrund eines Urheberrechtverstoßes löschen lässt. Somit kann man sich das Video des Songs von Olstead auf der Website von Olstead nicht mehr ansehen, weil der Uploader gar nicht die Rechte hatte, den Song zu veröffentlichen und somit Warner zur Verfügung zu stellen, damit sie ihn auf der Website von Olstead einbinden können. – Keine Angst. Ich glaube, der Satz ergibt auch nach mehrmaligem Lesen keinen Sinn.

2 Kommentare zu „Dieser Artikel ist aufgrund meines Urheberrechtanspruchs nicht mehr verfügbar …“

  1. Gravatar von Axel

    Axel schrieb am 2009-09-07 um 14:05 Uhr:

    YouTube ist ein Kapitel für sich. Als Anhänger dieser Präsenz, hatte ich ähnliche, bis heute nicht verstandene, Erlebnisse.

    Beispiel A: Für ein spontanes Video für das CT 07 nahm ich für die musikalische Untermalung den Song „Wiseman“ von James Blunt. Da ich diesen Herrn und seine Kreise nicht um Erlaubnis bat, dies zu nutzen, sehe ich es auch ein, dass ich damit gegen Rechte verstieß. Allerdings wurde dann nur die Tonspur deaktiviert. Als Inhaber eines Accounts, kann man weiterhin einsehen, wo, wie oft und wann man gegen Rechte vertoßen hat. Bisher hatte ich persönlich noch nie einen Eintrag, trotz Verstoß.

    Beispiel B: Um laut YouTube sicher zu gehen, dass man nicht gegen Rechte verstößt, kann man die Funktion „AudioSwap“ nutzen. Das heißt, man lädt ein stummes Video hoch und kann es nachträglich vertonen.
    Dies nutzte ich auch bei einigen Videos und bekam irgendwann prompt die Mitteilung, dass ebenfalls die Tonspur, aufgrund eines nicht vorhandenen Rechtes, deaktviert wurde.
    Oha, dabei wurde mir doch die Option angeboten und mir versichert, die Musik ist lizenzfrei!?

    Beispiel C: Ich habe gewisse musikalische Eigenschaften bei mir wieder entdeckt und nutze die freien Herzens in meinen Videos.
    Nun stellte ich hin und wieder fest, dass dies wohl einige Nutzergruppen wohl toll fanden und diesen und jenen Content, für ihren Account beanspruchten.
    Für mich selbst ist es maximal eine Art Selbstbestätigung, dass es Menschen gibt, welche zum Teil schräge Produktionen verstehen.

    Würde ich nun dagegen vorgehen wollen, müsste ich den Meldebutton wählen, ausführlich auf Englisch schildern, warum es verstößt und vor allem nachweisen, dass es wirklich mein Content ist.
    Das könnte unter Umständen bedeuten, ich muss meinen Content rechtlich schützen lassen. Wenn ich da an die GEMA Gebührentabelle denke, wird mir schwindlig. Oder eben es andere für mich tun und mich des Verstoßes gegen das Urheberrecht bezichtigen.

    Alternativ bietet YouTube auch Programme an, welche Videos eindeutige IDs zuweisen, um scheinbar Mehrfach-Uploads zu verhindern. Das klingt nett, aber ist meiner Beurteilung nach nutzlos, da es an den Account gebunden ist.
    Auch wenn ich mir einstmals eine offizielle Erlaubnis von z.B. Cyan Worlds einholte, auch Myst – und Uru-Videos erstellen zu dürfen einholte, so sind es dennoch nicht meine Rechte und diese angebotenen Features sinnlos.
    Alternativ bliebe übrig, sich für jede Sparte einen extra Account anzulegen.
    Ich glaube das ist dann dem pingeligstem Menschen zuviel des Guten, sich diesem administrativen Mehraufwand zu stellen.

    Was ich bis heute nie verstanden habe … Warum werden bei manchen Usern bei kleinsten Verstößen ganze Accounts gelöscht, während bei anderen nur die Videos und bei anderen wiederum nur die Tonspuren?

    Dass das Urheberrecht einen Sinn hat, verstehe ich schon. Aber dann sollten auch alle gleich behandelt und es transparenter werden. Manchmal sind aber auch Kompromisse nicht verkehrt.

    Fazit: Ich verstehe den Sinn auch nicht und es verunsichert mich oftmals.

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  2. Gravatar von Mara

    Mara schrieb am 2009-09-10 um 15:23 Uhr:

    Schöne Geschichte! Hab mir mal die Webseite der Dame angesehen und dachte schon „Ups, da ist das Video ja wieder!“, aber weit gefehlt, es kommt noch immer diese lustige Meldung.
    Hat WMG Paranoia oder Schizophrenie? Bin mir da jetzt nicht mal so sicher… möglicherweise eine seltsame Mischung aus beidem.

    [ Permalink ]

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