In Deutschland gibt’s die sogenannte Buchpreisbindung. Das heißt, alle Verleger müssen einen festen Buchpreis bestimmen und Händler müssen das Buch dann einheitlich zu diesem Preis verkaufen. Das ärgert natürlich vor allem die großen Buchhändler, die vielleicht durch Großabnahmen bessere Preise von den Verlagen bekommen, aber die Bücher dann trotzdem nicht günstiger als der kleine Buchhändler um die Ecke anbieten können. Selbstverständlich gibt es von dieser Regelung auch Ausnahmen. Wenn das zu verkaufende Buch beispielsweise beschädigt ist oder man einfach nur das Lager von den Restbeständen des Buches befreien will. Und so fallen dann gerne schon mal „ganz aus Versehen“ die Bücher stapelweise die Treppe herunter und müssen dann „leider“ günstiger verkauft werden. Die folgende Auslegung der Befreiung von der Buchpreisbindung ist mir bis zum heutigen Tage allerdings noch nicht untergekommen …
Mara32 schrieb am 2007-05-07 um 09:43 Uhr:
Das „Angebot“ steht immer noch genauso drin bei Amazon. Sind doch lustige Menschen.
Genauso „genial“ finde ich deren „Angebote“: „Kaufen Sie … und … zusammen für nur …Euro“, als ob man da billiger käme, dabei rechnen die da auch nur die Preise zusammen. Seltsame Kundenfreundlichkeit.
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Thorsten schrieb am 2007-05-07 um 12:05 Uhr:
Das Kuriose war ja, dass ich dieses Buch zwei Tage vorher für meine Schwester für 3,95€ bestellt hatte. Zusammen mit dem 5€-Gutschein für die Teilnahme an so einer Umfrage, habe ich das Buch relativ günstig bekommen. 😀
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